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Im heutigen Kinder- und Jugendschutz geht es nicht nur darum, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und Risiken zu beschützen (Gesetzlicher Jugendschutz), sondern auch ihre Fähigkeiten zu stärken, mit diesen Gefährdungen (zum Beispiel Alkohol) selbstbewusst und verantwortungsvoll umzugehen (Erzieherischer oder präventiver Kinder- und Jugendschutz). Eine dritte Säule stellt der sogenannte „strukturelle Jugendschutz“ dar. Hierbei geht es darum, Bedingungen zu schaffen, die allen Kindern und Jugendlichen ein glückliches und gesundes Aufwachsen in dieser Gesellschaft ermöglichen.

Gesetzlicher Jugendschutz

Der kontrollierend-eingreifende Kinder- und Jugendschutz beinhaltet den ordnungsrechtlichen Jugendschutz, der in verschiedenen Gesetzen geregelt ist. Er richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende und an Institutionen. In der Bundesrepublik Deutschland gelten folgende Gesetze und Verordnungen:

  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)
  • Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV)
  • Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) – JArbSchG
  • Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung) – KindArbSchV

 

Ergänzend dazu finden sich spezielle Jugendschutzbestimmungen im Strafgesetzbuch (StGB), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Jugendgerichtsgesetz (JGG), im Gaststättengesetz, der Gewerbeordnung, in den Rundfunkgesetzen der Länder und im Staatsvertrag der Länder über den Rundfunk im vereinten Deutschland (RfStV).

Erzieherischer Jugendschutz

Heute gilt der erzieherische, präventive Kinder- und Jugendschutz als zentrales Aufgabenfeld des Jugendschutzes. (s. auch: Aktion Kinder- und Jugendschutz Schleswig-Holstein e.V. www.akjs-sh.de)

Zu seinen Zielgruppen zählen u.a. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, aber auch Eltern und sog. Multiplikator*innen (z.B. Lehrer*innen, Erzieher*innen, Ausbilder*innen). Die breite Öffentlichkeit soll ebenfalls generell für Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes sensibilisiert werden (allgemeine Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit).

Themenschwerpunkte des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind u.a.:

  • Sucht / Suchtprävention (Tabak, Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, Ecstasy, Essstörungen)
  • Medien / Jugendmedienschutz / Medienpädagogik/ soziale Medienkompetenz
  • Gewalt und Aggression /Selbstverletzendes Verhalten und Suizid/ Jugenddelinquenz
  • Gesundheitserziehung
  • Sexualpädagogik


Struktureller Jugendschutz

Als dritte „Säule“ des Kinder- und Jugendschutzes können diejenigen Aktivitäten der Jugendhilfe verstanden werden, die auf die Lebensbedingungen junger Menschen einwirken und durch strukturelle Maßnahmen Gefährdungspotentiale angehen.

Mögliche Handlungsfelder:

  • Verkehrsplanung
  • Stadtplanung
  • Spielraumplanung / Freizeitstättenplanung
  • Umweltschutz
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