Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak und Alkohol, die Abgabe, zum Beispiel Verkauf und Verleih, von Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen (zum Beispiel in Diskotheken).
Wesentliche Kernpunkte des Jugendschutzgesetzes sind:
Alkohol, Tabak
In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt:
Die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren sowie elektronischen Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden. Zigarettenautomaten müssen technisch so ausgestattet sein, dass eine Entnahme von Zigaretten durch unter 18-Jährige nicht möglich ist.
Die Abgabe von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Sekt sowie Mischgetränken mit Bier oder Wein an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten. Auch der Verzehr dieser Getränke in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht gestattet werden. Andere alkoholische Getränke (Spirituosen, wie Whiskey oder Rum) dürfen nur an Erwachsene abgegeben werden, der Verzehr in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet werden.
Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.
Weitere Websites zum Thema gesetzlicher Jugendschutz und Alkohol und Straßenverkehr:
Zielgruppe Jugendliche:
www.kenn-dein-limit.info
Weitere Informationen zum Thema Alkohol:
www.kenn-dein-limit.de